Kosten

KOSTEN

Ärztliche Osteopathische Behandlung ist – ausdrücklich – nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) enthalten. Gelegentlich wird diese Behandlung auch, zumindestens teilweise, nicht von den privaten Krankenversicherungen (PKV) sowie weiteren Kostenträgern erstattet (je nach Versicherungsvertrag). Auf der Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) rechnen wir deswegen die Behandlung ausschließlich als Selbstzahlerleistung mit Ihnen ab. Sie erhalten stets eine detaillierte Rechnung nach den geltenden Vorschriften der GOÄ.

Wir bitten um Verständnis, dass wir uns im Falle eines Versäumens oder einer zu kurzfristigen Absage eines Behandlungstermines vorbehalten, eine angemessene Honorarausfallgebühr in Rechnung zu stellen. Da die Behandlungssitzungen langfristig mit den korrekten Zeitabständen geplant werden, ist es in der Regel nicht möglich, kurzfristig einen Ersatzpatienten einzubestellen.

Seit 01.01.2013 beteiligen sich einige gesetzliche Krankenkassen an den Kosten osteopathischer Behandlungen. Bei uns als ärztlichen Leistungserbringern wünschen diese Kassen in der Regel einen Qualifikationsnachweis. Eine ärztliche Verordnung der selbsterbrachten Behandlungsleistung ist nicht erforderlich. Weitere Auskünfte bekommen Sie bei Ihrer Krankenkasse oder im Internet unter Osteokompass.