Unsere Praxis versorgt durchgangsärztlich Kindergarten-, Schul- und Arbeitsunfälle. Das Durchgangsarztverfahren (kurz D-Arzt-Verfahren) regelt die Behandlung und Abrechnung eines Arbeits- oder Schulunfalles (hierzu zählen auch Unfälle auf dem Weg von oder zur Arbeit oder Schule) in Deutschland. In Zusammenarbeit mit den verschiedenen gesetzlichen Unfallversicherungsträgern behandeln wir Patienten sowohl vor als auch nach einer Operation und begleiten sie während der Rehabilitation und der Wiedereingliederung in den Beruf.